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Selbstklebende Haftetiketten speziell für Ihre Anwendung
Tel.: 03 64 59 / 4 29 59 * Fax: 03 64 59 / 4 00 32

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines
Unser Angebot wendet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der TAVUS Etikettier- und Marketingsysteme GmbH, 99444 Blankenhain, Obere Karlstr. 7, HR Erfurt: HRB 7752, GF Kim Wenzel, St. Nr.: 151 12 110 507, USt IdNr.: DE 171 566 728 (nachfolgend Verkäufer genannt) auch in laufender und künftiger Geschäftsbindung. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden den Verkäufer nicht. Das Stillschweigen des Verkäufers gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Stornierungen können nur bei Standardprodukten und nur schriftlich (per Fax oder e-Mail) akzeptiert werden. Alle Angebote sind freibleibend. Alle Preise sind Nettopreise, ab Werk und verstehen sich zzgl. MwSt. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers erforderlich. Diese wird durch Lieferung und / oder Rechnungsstellung ersetzt. Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform. Artikel, die speziell bestellt oder angefertigt werden mussten, können nicht mehr zurückgesandt werden. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Geringfügige Änderung von Produkt-Design und Lieferumfang behält sich der Verkäufer vor. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Käufers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Käufer berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Käufer wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Grafiken, Layout, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Käufer veranlasst werden, werden berechnet. Der Käufer hat in jedem Fall zu prüfen, ob die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse vertragsgemäß sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder die erst später erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Käufers zur weiteren Herstellung. Der Verkäufer ist im Fall von ihm nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer Frist von 6 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden könnten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche gegenseitigen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

2. Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jede Haftung für Schäden ab, die aus dem Gebrauch der gelieferten Erzeugnisse entstehen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Verkäufer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verkäufer nur bis zu einer Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Der Verkäufer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Verkäufers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %. Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Angaben des Käufers gefertigt worden, so hat der Käufer den Verkäufer von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Insbesondere hat der Käufer den Verkäufer von der Kontrolle freizustellen, ob die Produkte mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Etwaige Prozesskosten sind dem Verkäufer angemessen zu bevorschussen.

3. Lieferung und Gefahrübernahme
Für die Lieferung ist der Firmensitz des Verkäufers Erfüllungsort. Die Versandkosten beziehen sich auf eine Auslieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Abholung geht die Gefahr mit der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Käufer über. Obwohl der Verkäufer sich bemüht, schnellstmöglich zu liefern, sind etwaige Lieferzeitangaben annähernd und unverbindlich. Ein Fixtermin kommt nur dann zustande, wenn er vom Verkäufer ausdrücklich als "garantierter Fixtermin" schriftlich bestätigt wurde, ansonsten gelten die genannten Vorbehalte. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse etc. gleich, ob diese im eigenen Betrieb, dem eines Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Teillieferungen liegen je nach Liefersituation im Ermessen des Verkäufers. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.Der Versand erfolgt i. d. R. unfrei per Paketdienst oder per Spedition bzw. per Kurier.
Es gibt keinen Mindestbestellwert. Für Bestellungen mit einem Bestellwert unterhalb € 50,- berechnen wir jedoch einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 10,-. Bei Lieferungen ins Ausland gelten gesonderte Lieferbedingungen.

4. Annahmeverweigerung
Bei Annahmeverweigerung der bestellten Lieferung, ohne vorherige schriftliche Stornierung des Auftrages, berechnet der Verkäufer neben seinen Frachtkosten inkl. Rückfracht einen Kostenanteil von € 30,- zzgl. MwSt.

5. Rücknahme
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Sollte ein Endverbraucher durch den Verkäufer als solcher nicht erkannt werden, gewährt der Verkäufer ein Widerrufsrecht nach §§ 312 d, 355 BGB von 14 Kalendertagen nach Anlieferung. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware an uns zu klären. Sollte der Käufer innerhalb dieser Zeit mit einem Artikel nicht ganz zufrieden sein, sendet der Käufer diesen - ausreichend frankiert - an den Verkäufer zurück. Unfreie Sendungen werden generell nicht angenommen. Der Käufer kann dann einen Ersatzartikel, der mit neuer Versandkostenberechnung versandt wird oder Kostenerstattung wählen. Geringfügige Kostenabweichungen werden vergütet oder nachberechnet. Die Frachtkosten werden erstattet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Artikel die Gebrauchsspuren aufweisen oder unvollständig sind sowie kundenspezifische Sonderanfertigungen vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.

6. Zahlung
Der Versand erfolgt grundsätzlich per Nachnahme, Vorauszahlung oder Rechnung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tage nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle des Verkäufers fällig.In der Regel liefert der Verkäufer zu den vom Käufer gewünschten Zahlungskonditionen, der Verkäufer behält sich jedoch vor, diese ggf. auf Nachnahme zu ändern. Wird bei Einzugsermächtigung per Bank der Scheck oder die Lastschrift bei Vorlage nicht eingelöst, dann erhebt der Verkäufer für jede Nichteinlösung eine Bearbeitungsgebühr von € 18,- zzgl. MwSt. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Eintritt des Verzugs 9% Zinsen p. a. ohne Nachweis zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Anfallende Inkassokosten sind vom Schuldner zu tragen. Dem Verkäufer steht das Recht zu, einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen worden sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf der Zahlstelle (Bankkonto) des Verkäufers endgültig gutgeschrieben worden ist. Dies gilt besonders für die Einlösung von Schecks. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Waren nach Zahlungseingang. Vom Käufer geleistete Vorauszahlungen werden vom Verkäufer auf Wunsch spätestens 30 Tage nach Erhalt zurücküberwiesen, wenn der Verkäufer aufgrund von Lieferschwierigkeiten in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein sollte, bestellte Artikel auszuliefern.

7. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Der Käufer ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

8. Garantie und Gewährleistung
Sollte trotz strenger Qualitätskontrollen ein Garantiefall eintreten, benachrichtigt der Käufer den Verkäufer unverzüglich. Es wird schnellstmöglich eine Rücksendung innerhalb Deutschlands oder der Einsatz von Servicepersonal veranlasst. Bitte senden Sie keinesfalls ein Paket eigenmächtig unfrei an uns ab - unfreie Lieferungen werden nicht angenommen. Im Normalfall tauscht der Verkäufer, nach technischer Prüfung, die defekte Ware innerhalb weniger Tage kostenlos aus. Der Verkäufer leistet auf alle Produkte eine branchenübliche 6 - monatige Herstellergarantie - ausgenommen Verschleißteile - bei einschichtigem Betrieb. Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Die Gewährleistung ist auf Reparatur bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Aufwendungen die durch Transport- und Wegekosten entstehen (insbesondere bei größeren Sondermaschinen oder Selbstklebeprodukten), werden vom Verkäufer nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Verkäufer berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt vor vollständiger Bezahlung stets im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des vom Verkäufer gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Wird der gelieferte Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer dem Verkäufer die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm aufgrund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.  

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung des Preises, sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist stets der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers.

11. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine der getroffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall eine rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Anzuwenden ist ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht im Einzelfall eine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten Daten werden auch elektronisch gespeichert.

 

Ihr kompetenter Partner für jede Etiketieraufgabe:
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